Die Aufgabe des Verfahrenspflegers ist die Interessenvertretung der Betroffenen in den verschiedensten gerichtlichen Verfahren.
Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist.
Der Verfahrenspfleger vertritt vorrangig die gesetzlichen Rechte der Betroffenen und hat die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen dem Gericht mitzuteilen.
Bei Fragen steht Ihnen mein Team und ich jederzeit gerne zur Verfügung.