Das Betreuungsrecht regelt ausschließlich das Recht erwachsener Menschen, die unter einer Erkrankung im Sinne des Betreuungsrechts nach § 1896 BGB leiden.
Nachlasspflegschaften
Der Nachlasspfleger hat in aller Regel die Aufgabe den Nachlass zu sichern und zu verwalten sowie gegebenenfalls die Ermittlung der Erben.
Verfahrenspflegschaften
Die Aufgabe des Verfahrenspflegers ist die Interessenvertretung betroffener Personen vor Gericht.